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   BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04   

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BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04 (https://dejure.org/2004,4703)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.2004 - Verg 2/04 (https://dejure.org/2004,4703)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 2004 - Verg 2/04 (https://dejure.org/2004,4703)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Antragsbefugnis trotz Ausschluss des eigenen Angebotes; Ausschluss eines Hauptangebotes wegen fehlender oder unvollständiger Preisangaben; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Niedrigpreisangebotes

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis des ausgeschlossenen Bieters in Vergabesachen - Voraussetzungen für den Ausschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss bei Niedrigpreisangeboten bei Einzelpositionen zwingend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einheitspreis 0,00 Euro: Zulässiges Niedrigpreisangebot! (IBR 2004, 267)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1202 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 343
  • ZfBR 2004, 414 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 18.09.2003 - Verg 12/03

    Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung darf ein Bieter für eine bestimmte Einzelleistung entweder keinen oder einen auffallend niedrigen Preis ansetzen, sofern er dies bei entsprechend hoher Kalkulation bei anderen Positionen ausgleichen kann (Heiermann/Riedl/Rusam VOB 10. Aufl. A § 25 Rn. 41; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion VOB/A § 25 Rn. 64; Brinker/Ohler in Beck'scher VOB-Kommentar A § 25 Rn. 60; BayObLGZ 2003, 240 = ZfBR 2004, 95; OLG Dresden VergabeR 2003, 64; OLG Rostock NZBau 2001, 286/288; ThürOLG IBR 2002, 273; OLG Naumburg Beschluss vom 7.5.2002 Az. 1 Verg 19/01).

    Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos (vgl. BGH NJW 1995, 737; BayObLGZ 2003, 240 = ZfBR 2004, 95; BayObLGZ 2002, 177/184; BGH NJW 1995, 737), weil der Auftraggeber bei der Zuschlagserteilung auf ein Unterangebot Gefahr läuft, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht mängelfrei, zu Ende führt (Heiermann/Riedl/Rusam VOB A § 25 Rn. 153;Kratzenberg in Ingenstau/Korbion § 25 Rn. 62; Brinker/Ohler in Beck'scher VOB-Kommentar A § 25 Rn. 58; BayObLG aaO; KG VergabeR 2002, 96/98).

    Hierin liegt der Unterschied zu den Fällen, in welchen Bieter Einzelpositionen deshalb zu einem 0, 00 EUR -Preis anbieten, weil sie darauf spekulieren, diese ausgeschriebene Leistung nicht erbringen zu müssen (vgl. BayObLGZ 2003, 240 = ZfBR 2004, 95).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Denn dann könnte sich der ausgeschlossene Bieter an diesem neuen Vergabeverfahren mit einem neuen Angebot und der Chance beteiligen, den Zuschlag zu erhalten (OLG Düsseldorf VergabeR 2003, 690/692; IBR 2002, 635; Beschluss vom 2.12.2003, VII Verg 67/03; ThürOLG VergabeR 2003, 472; ablehnend für den Fall einer bereits erfolgten Aufhebung einer Ausschreibung: BGH VergabeR 2003, 313/318).

    Leidet das Angebot eines Mitbieters an einem anderen Mangel als das Angebot des ausgeschlossenen Bieters, könnte dieser sich auf den unterlassenen Ausschluss des Mitbieters nicht berufen und dadurch eine eigene Antragsbefugnis nicht begründet werden (OLG Düsseldorf VergabeR 2003, 690/693 mit Anm. Leinemann).

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Dies bedeutet, dass jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben ist, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (BGH VergabeR 2003, 558/560; OLG Düsseldorf Vergaberechts-Report 1/2004 S. 2).Dem ist die Beigeladene nachgekommen: Sie hat für alle Positionen im Leistungsverzeichnis einen Preis angegeben und auch den Festpreis für die Ersatzstrahler im Falle eines Austausches.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 7.1.2003 (VergabeR 2003, 558/560) steht nicht entgegen; Gegenstand dieser Entscheidung war keine Mischkalkulation, sondern die fehlende Angabe einer Rückvergütung.

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Deshalb ist es dem Auftraggeber auch gestattet, sogenannte Unterkostenpreise bei seiner Auftragsvergabe zu akzeptieren, wenn er nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anbieter auch zu diesen Preisen zuverlässig undvertragsgerecht wird leisten können (vgl. BGH NJW 1995, 737; BayObLG aaO).

    Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos (vgl. BGH NJW 1995, 737; BayObLGZ 2003, 240 = ZfBR 2004, 95; BayObLGZ 2002, 177/184; BGH NJW 1995, 737), weil der Auftraggeber bei der Zuschlagserteilung auf ein Unterangebot Gefahr läuft, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht mängelfrei, zu Ende führt (Heiermann/Riedl/Rusam VOB A § 25 Rn. 153;Kratzenberg in Ingenstau/Korbion § 25 Rn. 62; Brinker/Ohler in Beck'scher VOB-Kommentar A § 25 Rn. 58; BayObLG aaO; KG VergabeR 2002, 96/98).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Soweit das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 26.11.2003 (Az. VII Verg 53/03 Vergaberechts-Report 1/2004 S. 2) nun die Auffassung vertritt, dass ein Angebot zwingend wegen unvollständiger Preisangaben auszuschließen sei, wenn niedrige Einheitspreise bei anderen Leistungspositionen eingerechnet worden sind, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass offensichtliche Niedrigpreisangebote für Einzelpositionen nicht zwingend zu einem Ausschluss des Angebotes wegen unvollständiger Preisangaben führen müssen (Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2003, VII Verg 53/03, Vergaberechts-Report 1/2004 S. 2).

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Hierbeiist der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu ermitteln (BGHZ 36, 30/33; BayObLG VergabeR 2002, 648; ThürOLG BauR 2000, 1611); abzustellen ist auf die Sicht einer verständigen Auftraggeberin in deren damaliger Situation (BayObLG VergabeR 2002, 77; VergabeR 2002, 648).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Denn dann könnte sich der ausgeschlossene Bieter an diesem neuen Vergabeverfahren mit einem neuen Angebot und der Chance beteiligen, den Zuschlag zu erhalten (OLG Düsseldorf VergabeR 2003, 690/692; IBR 2002, 635; Beschluss vom 2.12.2003, VII Verg 67/03; ThürOLG VergabeR 2003, 472; ablehnend für den Fall einer bereits erfolgten Aufhebung einer Ausschreibung: BGH VergabeR 2003, 313/318).
  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos (vgl. BGH NJW 1995, 737; BayObLGZ 2003, 240 = ZfBR 2004, 95; BayObLGZ 2002, 177/184; BGH NJW 1995, 737), weil der Auftraggeber bei der Zuschlagserteilung auf ein Unterangebot Gefahr läuft, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht mängelfrei, zu Ende führt (Heiermann/Riedl/Rusam VOB A § 25 Rn. 153;Kratzenberg in Ingenstau/Korbion § 25 Rn. 62; Brinker/Ohler in Beck'scher VOB-Kommentar A § 25 Rn. 58; BayObLG aaO; KG VergabeR 2002, 96/98).
  • OLG Jena, 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

    Zuschlagswirksamkeit in der Vergabeprüfung (Hauptsache)

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Hierbeiist der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu ermitteln (BGHZ 36, 30/33; BayObLG VergabeR 2002, 648; ThürOLG BauR 2000, 1611); abzustellen ist auf die Sicht einer verständigen Auftraggeberin in deren damaliger Situation (BayObLG VergabeR 2002, 77; VergabeR 2002, 648).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2004 - Verg 2/04
    Denn dann könnte sich der ausgeschlossene Bieter an diesem neuen Vergabeverfahren mit einem neuen Angebot und der Chance beteiligen, den Zuschlag zu erhalten (OLG Düsseldorf VergabeR 2003, 690/692; IBR 2002, 635; Beschluss vom 2.12.2003, VII Verg 67/03; ThürOLG VergabeR 2003, 472; ablehnend für den Fall einer bereits erfolgten Aufhebung einer Ausschreibung: BGH VergabeR 2003, 313/318).
  • OLG Jena, 27.02.2002 - 6 U 360/01

    Entgangener Gewinn des übergangenen Bieters

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 5/02

    Nebenangebot; Aufhebung der Ausschreibung

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

  • OLG Jena, 29.04.2003 - 6 Verg 2/03

    Antragsbefugnis; Amtsermittlung

  • OLG Naumburg, 07.05.2002 - 1 Verg 19/01

    Einbeziehung der Wertungskriterien aus landesrechtlichen Vorschriften im

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - Verg 67/03

    Ohne Zuschlagschance keine Antragsbefugnis!

  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Die Unauskömmlichkeit einzelner Einheitspreise kann berechtigte Zweifel an der Erwartung einer einwandfreien Bauausführung einschließlich der Gewährleistung hervorrufen, die nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 1 VOB/A zum Ausschluss führen, wobei dahin stehen kann, ob dies in einer 2. Phase der Preisprüfung geschieht (so bisher der erkennende Senat, vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 7. Mai 2002, 1 Verg 19/01 "Bodenaustausch" ­ ZfBR 2002, 618; Beschluss v. 9. September 2003, 1 Verg 5/03 "Thermische Abfallbehandlung III" ­ VergabeR 2004, 81; Beschluss v. 6. April 2004, 1 Verg 3/04 "Altstadtkreisel"; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 16. Mai 2003, 6 U 130/02 "Stahlschutzplanken"; OLG Celle, Beschluss v. 8. November 2001, 13 Verg 12/01 ­ WuW/E Verg 554; BayObLG, Beschluss v. 1. April 2004, Verg 2/04 "UV- Bestrahlungsanlage"), ob diese Entscheidung bereits der vierten Wertungsstufe ­ Wirtschaftlichkeitsbewertung ­ zugehört (wogegen der Wortlaut von § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A und der Umstand spricht, dass Angebote in der engeren Wahl nicht mehr ausgeschlossen, sondern in eine Rangfolge untereinander gebracht werden) oder eine gesonderte Zwischenprüfung darstellt.
  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

    Vorschriften, auf welche Weise Unternehmen zu kalkulieren haben, kann es in einer freien Marktordnung nicht geben (BayObLG v. 01.03.2004, Az.: Verg 2/04; Kammergericht Berlin v. 26.02.2004, Az.: 2 Verg 16/03; VK-Nordbayern v. 10.3.2004, Az.: 320.VK-3194-04/04, für den Bereich der VOL/A).
  • OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20

    Neubau Schnittstelle ÖPNV - Vergabeverfahren: Entstehung eines vorvertraglichen

    (3) Für besonders auffällige Preisgestaltungen, z.B. bei offenkundig unrealistischen Preisangaben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2003, VII-Verg 53/03, VergabeR 2004, 322; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 30.11.2004, Verg W 10/04, VergabeR 2005, 238; dagegen aber BayObLG, Beschluss v. 01.04.2004, Verg 2/04 "UV-Bestrahlungsanlage", VergabeR 2004, 343) oder bei der Feststellung einer Konnexität zwischen Ab- und Aufpreisungen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 13.09.2005, Verg W 9/05 "Autobahn 113", VergabeR 2005, 770; OLG München, Beschluss v. 17.04.2019, Verg 13/18 "Preisverlagerung", VergabeR 2019, 672), hat die Rechtsprechung eine - vom Bieter widerlegbare - tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Preisverlagerung angenommen.
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